Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sie sind als Gläubiger mit der Insolvenz oder Sanierung eines Vertragspartners oder einem Insolvenzplanverfahren konfrontiert? Wir sind durch die Insolvenzverwaltung mit allen Fragen, die sich für Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder Sanierungsvorgangs stellen, bestens vertraut. Wir beraten Sie in Insolvenzplanverfahren. Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger und Mitglied eines Gläubigerausschusses, setzen Ihre insolvenzbeständigen Sicherheiten gegenüber dem Insolvenzverwalter bzw. Drittschuldnern durch und verteidigen Sie gegenüber Insolvenzanfechtungsansprüchen, die seitens des Insolvenzverwalters Ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Werden Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder Sanierungsprozesses als ehemaliger Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat vom Insolvenzverwalter in Haftung genommen, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich, wobei Ihnen auch insoweit unsere jahrzehntelange Erfahrung bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren und Sanierungen zu Gute kommt. Auch bei der Erstellung von Insolvenzplänen sind wir Ihnen gerne behilflich. Eine Auswahl von Referenzen finden Sie hier.

Insolvenz- und Sanierungsrecht:

  • Insolvenzberatung: Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrages, richtige Verfahrenswahl (reines Insolvenzverfahren mit übertragender Sanierung/Insolvenzplan – Eigenverwaltungsverfahren nebst Insolvenzplan – Schutzschirmverfahren nebst Insolvenzplan)
  • Gläubigervertretung in allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung insolvenzbeständiger Sicherheiten
  • Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Insolvenzverwaltung:

  • Erstellung von Gutachten im Auftrag des Insolvenzgerichts
  • Betriebsfortführung sowohl im vorläufigen als auch im eröffneten Insolvenzverfahren
  • (Übertragende) Sanierungen und Umstrukturierungen als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter             
  • Erstellung, Prüfung und Durchführung von Insolvenzplänen

Ansprechpartner /-in:

Unsere Abteilung für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist nach der DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert

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