Immobilienrecht

Wir beraten Sie rund um die private und um die gewerbliche Immobilie. Unsere Beratung umfasst den Verkauf und den Kauf einer Immobilie sowie deren dingliche Belastung, die Übertragung einer Immobilie, insbesondere im Wege der vorweg genommenen Erbfolge und die Vermietung und Anmietung einer Immobilie. Da Verkauf und Vermietung einer Immobilie in der Vielzahl der Fälle unter Beauftragung eines Maklers erfolgt umfasst unsere Beratung selbstverständlich auch alle Fragen des Maklerrechts.

Zu unseren Mandanten zählen nicht nur Privatpersonen und Personengesellschaften, häufig in der Form vermögensverwaltender Familiengesellschaften, sondern auch gewerbliche Investoren.

Immobilienrecht:

  • Immobilienkaufverträge, sowohl für die private als auch für die gewerbliche Immobilie und deren Abwicklung
  • Erbbaurechtsverträge
  • Immobilienüberlassungsverträge, vornehmlich im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge einschließlich der Überlassung an Minderjährige
  • Verträge über die dingliche Belastung einer Immobilie (Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht, Rückauflassungsvormerkung, Grundschuld, Hypothek)
  • Maklerstreitigkeiten, insbesondere Maklerhonorar

privates und gewerbliches Mietrecht:

  • Fertigung, Überprüfung und Beendigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Miet- und Pachterhöhungen
  • Prüfung und Geltendmachung der aus einem Miet- oder Pachtvertrag resultierenden Rechte einer Vertragspartei
  • Mietrückstände
  • Mietmängel und Minderung
  • Schönheitsreparaturen
  • Instandhaltung/Instandsetzug, bauliche Veränderungen und Modernisierung
  • Rückbauverpflichtung und Renovierungsverpflichtung bei Mietvertragsende
  • Kaution Rückzahlung oder Inanspruchnahme bei Mietvertragsende
  • Maklerstreitigkeiten, insbesondere Maklerhonorar

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