Erbrecht

Der Tod eines Menschen bringt viele Fragen und Aufgaben mit sich. Bin ich überhaupt Erbe? Stehen mir Pflichtteilsansprüche zu? Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt? Wie verhalte ich mich, wenn von mir als Erbe Geld gefordert wird? Als Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft sind Sie mit einer Vielzahl von (rechtlichen), nicht alltäglichen Fragen konfrontiert, bei deren Lösung wir Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Erbrechts helfen können. Neben der erbrechtlichen Beratung wird Herr Rechtsanwalt Langer als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger und Nachlassverwalter eingesetzt. Im Verlauf der zum Teil jahrelang dauernden Erbenermittlung mittels Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden wird der Nachlass durch unsere erfahrene Abteilung gesichert und verwaltet, so dass den späteren Erben keinerlei Nachteile entstehen. Fallen in den Nachlass Gesellschaften oder Einzelunternehmen, können wir durch unsere umfassende Fachkompetenz Hilfestellung bei Weiterführung oder Liquidation (mittels hauseigener Fachkräfte als Liquidator/-in) leisten. Hierdurch kann das führungslose Unternehmen auch nach dem Tod erfolgreich weitergeführt werden. Auch für den Fall eines überschuldeten Nachlasses oder einer überschuldeten Firma, können wir dank unserer hauseigenen Insolvenzabteilung weiterhelfen.

Erbrecht:

  • Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen sowie Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen

Nachlasspflegschaft und -verwaltung:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Weiterführung von Unternehmen
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Beendigung von Arbeitsverträgen
  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Auflösung von Verträgen
  • Ermittlung der unbekannten Erben
  • Fertigung aller notwendigen Steuererklärungen
  • Gegenüberstellung von Verbindlichkeiten und Vermögen
  • Haftungsbeschränkung der Erben auf den Nachlass

Ansprechpartner / -in:

Nach oben scrollen